Unser Vorstand hat sich bei der Stadt Bochum erfolgreich um eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten unseres Clubhauses bemüht. Genehmigt wurde für den Innenbereich eine Nutzung für Feierlichkeiten (Geburtstage, Jubiläen, Taufen, Kommunionen, Konfirmationen, Versammlungen) zwischen 7 und 3 Uhr, für die Terrasse von 8 bis 22 Uhr.
Diese Nutzungserweiterung ist mit Neuinvestitionen durch unseren Club und Auflagen von der Stadt Bochum verknüpft:
- Erstellung eines Schallschutzgutachtens durch einen Gutachter.
- Kauf und Einbau einer neuen Musikanlage mit einem verplombten Limiter. Neu installiert wurden auch zwei verplombte Musikboxen, die in Richtung der Theke ausgerichtet sind.
- Einpegelung der Musikanlage durch den Schallschutzgutachter.
- Bedingungen, die in der "Nutzungsordnung für Veranstaltungen in der Gastronomie im TC Bochum-Süd e.V." erläutert sind.
Diese Nutzungsordnung kann hier per Anklicken nachgelesen werden, sie ist auch im Unterpunkt "Gastronomie" auf unserer Homepage zu finden.
Unser Vereinswirt ist verpflichtet, sich diese Nutzungsordnung vom Verantwortlichen der Veranstaltung unterzeichnen zu lassen.
"Wir bitten Euch eindringlich, im Interesse des Erhalts der Veranstaltungsgastronomie dafür zu sorgen, dass die Nutzungsordnung eingehalten wird. Eine Nichteinhaltung, verbunden zum Beispiel mit einer Beschwerde durch die Nachbarschaft oder zufälligen Kontrolle durch das Ordnungsamt, kann zum Entzug der Genehmigung durch die Stadt Bochum führen. Das wäre auch mit Blick auf unsere hohen Investitionskosten fatal", betont unser Vorsitzender Michael Westib stellvertretend für den geschäftsführenden Vorstand. "Wir wünschen allen viel Spaß bei den zukünftigen Feierlichkeiten".